Frage:
Muss man den vollen Preis bezahlen, wenn die Ware viel zu spät geliefert wird?
Ralf P
2011-02-08 07:47:58 UTC
Hallo,

habe ein Produkt über Ebay bestellt. Dieses wurde nicht nach 2-3 Werktagen angelierfert, sndern erst über eine Woche Später(morgen sollte sie ankommen). Muss man den vollen Preis bezahlen, wenn die Ware viel zu spät geliefert wird?

Danke im Voraus für die Antworten. LG
Vierzehn antworten:
anonymous
2011-02-08 07:50:00 UTC
aber sicher muss man das!

die ware istr ja nicht becshädigt!



du glaubst wohl auch, dass wenn die ware erst nach 2 monaten kommt, man noch geld vom verkäufer bekäme...
?
2017-01-10 06:39:54 UTC
became into Du sendest, das empfängst Du! Dieses Gesetz der Resonanz gilt für das Nehmen, sowie für das Geben, völlig wertfrei, konfessionsübergreifend, politisch impartial, bildungsunabhängig, unkäuflich, eben kosmisch-universell.
Eierkopp
2011-02-08 08:00:20 UTC
Eine Preisminderung wegen verspäteter Lieferung hätte Bestandteil des Vertrags sein müssen damit du ihn in Anspruch nehmen kannst. Auch die Höhe der Minderung hätte man vorher absprechen müssen. Ansonsten hättest du dem Verkäufer eine Frist setzen müssen.

Kann es sein, dass es erst 2-3 Tage nach Geldeingang in den Postausgang(+Auslieferzeit) geht? Das würde ungefähr passen.
anonymous
2011-02-08 07:52:04 UTC
leider ja - aber du kannst deinem unmut mit der bewertung ausdruck verleihen - vielleicht ändert sich der verkäufer dann ja, wenn es öfter solche bemerkungen gibt
?
2011-02-08 07:49:50 UTC
was dachtest du denn wohl.natürlich mußt du den vollen preis bezahlen .
anonymous
2011-02-08 09:09:27 UTC
Wenn Du über Ebay etwas ersteigerst, muss Du ja zuerst zahlen und dann kommt erst die Lieferung. Schau in den Vereinbarungen bei dem Käufer nach, ob er wirklich in 2-3 Tagen liefern wollte oder erst 2-3 Tage nach Zahlungseingang. Du kannst Ebay darüber informieren, aber viel hilft das auch nicht. In dem Sinne bist Du der Gelackmeierte. Deine Verärgerung kannst Du dann immer noch in der Bewertung abgeben.
anonymous
2011-02-08 07:53:42 UTC
Du kannst ja den Verkäufer, wenn das Paket da ist, anschreiben und fragen, ob er dir einen Teil des Geldes zurückerstattet.

Ansonsten hast du aber, so vermute ich mal sehr stark, kaum Chancen auf Ebay, sei froh, dass du die Ware dann zumindest hast.



Du könntest demjenigen ja noch eine neutrale bis negative Bewertung geben, damit er daraus lernt.
mzi
2011-02-08 07:50:38 UTC
Hi,



ja, das wirst du wohl müssen.



Eine Preisminderung kannst du meiner Meinung nach nur fordern, wenn der Artikel erheblich zu spät kommt, und das auch nur nach vorheriger Fristsetzung.



Gruß
RofLoLimao
2011-02-08 07:50:22 UTC
solange es keine Pizza ist, musst du bezahlen....
Raik
2011-02-08 07:50:20 UTC
natürlich. Erstens hast Du bei ebay gar keinen Anspruch auf eine Lieferung nach 2-3 Werktagen. Zweitens berechtigt das erst zur Forderung von Schadenersatz wenn auch ein Schaden entstanden ist.



Bei einem gewerblichen Händler könntest Du es zurückschicken und parallel woanders kaufen.
TDI Fahrer
2011-02-08 07:49:21 UTC
ja musst du
Lolipopman
2011-02-08 09:09:48 UTC
Solange es sich nicht um eine Pizza handelt, Ja musst du.
anonymous
2011-02-08 08:14:21 UTC
Der Preis einer Leistung hat grundsätzlich nichts mit dem Liefertermin zu tun!!!



Die Angabe von 2-3 Tagen ist immer eine ca-Angabe. Das wird sicherlich auch in den Lieferbedingungen - AGB - so formuliert sein.



Bei einer WESENTLICHEN Lieferterminüberschreitung, bei Ihnen ist eine Woche keine wesentliche Überschreitung, können Sie dem Lieferanten eine Frist setzen. Dann haben Sie ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Aber niemals dürfen Sie wegen eines Lieferverzuges eine Preisminderung vornehmen.



Es besteht die Möglichkeit, bei einer erheblichen Terminüberschreitung, das Ihnen der Lieferant einen Rabatt anbietet, wenn er eine Lieferterminüberschreitung "wieder gut machen" möchte. sie haben darauf keinerlei Anspruch.



Etwas Geduld, oder treten Sie mit einer Frist vom Kaufveertrag zurück. Dazu viel Erfolg.



Potter
anonymous
2011-02-08 07:56:05 UTC
Bei einem Kaufvertrag gibt es das WUM, d. h. Wandeln, Umtauschen und den Kaufpreis mindern. Den Kaufpreis mindern könntest du nur unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die Ware vielleicht beschädigt ist.

Es wäre anders, wenn es sich um eine Fix-Bestellung handeln würde, du hättest dir z. B. einen Hochanzeitsanzug bestellt, wenn der eine Woche später ankommt (also nach dem Hochzeitstermin), dann kannst du sogar ganz vom Kaufvertrag zurück treten, müsstest also nichts bezahlen.

Diese Lieferzeiten sind generell gehalten, ist dann noch ein Wochenende oder ein Feiertag dazwischen kann sich die Lieferung verzögern ohne das man den Händler dafür belangen kann.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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