Frage:
Anwalt opendownload wegen mahnungen?
Angelina b
2009-03-16 05:43:40 UTC
Hallo ich will ja nicht nerven aber ich habe schon wieder post von opendownload bekommen
aber diesmal von einem Anwalt ...
was soll ich machen?
ihr hattet mir ja immer gesagt ich solle nichts machen aber jetz mit dem anwalt bekomme ich echt schiss

unser Mandant (media intense GmbH-www.win-loads.net) hat uns bevollmächtigt, die unten aufgeführte und gemahnte Forderung einzuziehen.

Wir fordern Sie daher auf die Schuldsumme, sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die Sie infolge Ihres Zahlungsverzuges (BGB §284, 286) zu tragen haben, an uns auf folgendes Konto innerhalb der nächsten 5 Tage überweisen.

Proinkasso GmbH, Frankfurter Sparkasse 1822, Kto.-Nr. 200 388 290, BLZ 50050201

Die Gesamtforderung beträgt 172,21 Euro.

Bitte geben Sie folgendes Aktenzeichen auf dem Überweisungsträger an: 362300173

Sollten Sie aus dem Ausland (Österreich, Schweiz überweisen benötigt Ihre Bank noch die folgenden Angaben: IBAN: DE42500502010200388290, Swift (BIC) HELADEF1822 .

Ihre Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Hauptforderung (Zugang zu Win-Loads.net (12 Monate)) RGW33100: 96,00 Euro + Mahnkosten: 7,50 Euro + Lastschriftkosten: 0,00 Euro + Inkassokosten: 68,71 Euro = Gesamtforderung: 172,21 Euro.

----Zahlungen sind nur an die Proinkasso GmbH möglich----

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten. Wenn Sie Fragen oder berechtigte Einwände haben sollten, bitten wir um sofortige Benachrichtigung.

Für den Fall der Nichtzahlung stehen unserer Mandantschaft folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw., ggf, nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides und erfolgloser Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Eintragung in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse.

Bei Zahlungsschwierigkeiten senden Sie uns bitte das nachfolgende Formular per Brief an die Proinkasso GmbH, Rodenbacher Chaussee 6, 63457 Hanau oder per Fax 06181-90601028 zu.

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Sechs antworten:
0ceanpearl
2009-03-16 05:55:57 UTC
Dass du Minderjährig bist und falsche Angaben gemacht hast, hilft höchstens dem Anwalt/Inkassobüro, da du dich dadurch strafbar gemacht hast. Andererseits bist du dadurch, dass du minderjährig bist, auch noch nicht geschäftsfähig, d.h. du hättest diesen Vertrag dort gar nicht abschließen dürfen! Also können sie dir im Grunde gar nichts. Kannst ihnen ja mitteilen, dass du noch minderjährig bist und somit gar kein Vertragsabschluss stattgefunden hat.



Ignoriert hätte es wohl jeder zu Anfang, da sich die meisten Internetseiten zwar dran versuchen dir Geld abzuzocken, aber es nach einer Weile ohne Erfolg auch verstreichen lassen, da es meistens gar nicht zulässig ist. So einen Fall hatte ich auch schon.



Hast du deine Adresse denn im nachhinein geändert? Also deine richtige Adresse dann angegeben? Oder wie konnten sie dir das Schreiben zustellen? Per mail?



Wenn es per mail ist und die immer noch nicht deine korrekten Daten haben, können sie dich auch nicht ausfindig machen, sondern machen dir nur Angst. Vielleicht email account löschen?



Ansonsten musst du das vielleicht mal deinen Eltern sagen und evtl. auch nen Anwalt aufsuchen um dir sagen zu lassen, ob das alles auch mit rechten Dingen zugeht oder die dir gar nichts anhaben können.



2. @ John D.

Fakt ist aber, dass du auf solchen Internetseiten mit deiner Registrierung einen Vertrag abschließt, indem du den AGB zustimmst.

Und wenn du falsche Angaben über deine Vertragsseite machst, ist es arglistig verschwiegen und das ist strafbar!
anonymous
2009-03-16 06:42:29 UTC
Deine Minderjährigkeit hilft dir insofern, als der (angeblich) zustande gekommene Vertrag schwebend unwirksam ist und nur durch Einwilligung deiner Eltern wirksam werden kann. Stimmen deine Eltern dem Vertrag nicht zu, ist er unwirksam, und es können daraus keine Forderungen geltend gemacht werden.



Zur Frage der Strafbarkeit einer falschen Altersangabe: Das bestimmt jedenfalls nicht ein Unternehmen in seinen AGB, was strafbar ist und was nicht.



Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, würde ich einfach mal bei dem zuständigen Gericht anrufen und nachfragen, ob ein solcher Mahnbescheid tatsächlich ausgestellt wurde. Falls ja: Widerspruch einlegen innerhalb von 14 Tagen.
holladiria
2009-03-16 06:34:38 UTC
Hallo Angelina b lass dich nicht verar..schen. Das Schreiben dieser dubiosen Anwälte kann noch so amtlich erscheinen,ist es aber nicht.

Erst wenn Du ein Schreiben vom Gericht bekommst legst Du Einspruch ein. Aber keine Angst, das wirst Du nicht bekommen, denn diese Sorte Anwälte hüten sich vor Gericht zu gehen,weil sie wissen das bringt ihnen nichts.

Was Deine falschen Angaben angeht,mach Dir keine Sorgen und wenn die sowieso nur Deine e-Mail Adresse haben lass sie schreiben bis sie schwarz werden die hören von selbst auf.
anonymous
2009-03-16 12:18:50 UTC
Druck die Mails aus und geh mit deinen Eltern zur Verbraucherberatung oder zur Polizei, damit die etwas an der Hand haben. Du kannst noch eins machen: klick bei den jeweiligen Mails mit der rechten Maustaste drauf - Einzelheiten (Kopfzeilen). Markiere den gesamten Text und drucke ihn auch aus. So kann der Verlauf der Mails über die Server verfolgt werden und ob sie alle von einer Adresse kommen. Google doch mal mit "Proinkasso", du bekommst etliche Links zu Geschädigten, vielleicht auch Tips.
anonymous
2009-03-16 05:55:24 UTC
Ouuh... ouh ouh....

Das gleiche Problem so ungefähr hatte ich mit opendownload auch!!

Warscheinlich bei der Anmeldung nicht darauf geachtet, dass man 96 € zahlen muss!! Und das Kostenspiel geht weiter bis zur 200€ Grenze und noch weiter!

Keine Sorge!

Für so einen Fall hätte man eigentlich das Wiederrufsrecht, worauf man durch ein Kreuzchen bei der Anmeldung aber verzichtet.

Aber Rechnungen kann jeder schreiben ob diese nun gerechtfertigt sind, ist eine andere Sache. Und ob das Wiederrufsrecht nur durch einen Hacken auser Kraft gesetzt werden kann, da sind die Verbraucherzentralen auch anderer Meinung. Lass es auf einen Prozess drauf ankommen, soweit werden die es eh nicht kommen lassen.



Schreib ihnen das und behaupte, oder stelle klar, wenn es so ist, dass du Minderjährig bist, dann haben sie mich in Ruhe gelassen, also keine Sorge!

;)



Richtig, wenn du hoffentlich nicht deine korrekte Adresse angegeben hast, macht ja jeder mal, und die nur deine E-Mail adresse kennen, würde ich den Acc. löschen.
anonymous
2009-03-16 05:52:04 UTC
"... aber diesmal von einem Anwalt ... "



Davon wird die Forderung auch nicht legitim. Also hart bleiben!



Nur wenn ein echter Mahnbescheid vom Gericht kommt, einfach "Widerspruch" ankreuzen und gut is.



ACHTUNG: in letzter Zeit gibt es einige Abzocker, die täuschend ähnliche gerichtl. Mahnbescheide versenden. Man erkennt sie erst auf den 3. Blick. Diese kannst du auch getrost wegwerfen.



@Oceanpearl

Mit der falschen Altersangabe macht man sich keineswegs strafbar, das hätten diese Abzocker wohl gern...



Wenn sie Wert auf ein bestimmtest Mindestalter legen, gibt es genügend wasserdichte Möglichkeiten, die sie aber alle nicht einsetzen, damit viele Jugendliche reinfallen, denen sie mit der angeblichen Strafbarkeit drohen wollen.



2. NACHTRAG @Oceanpearl

Die AGB sind kein Strafgesetzbuch - und allein das regelt, was strafbar ist!

In AGB kann ich schreiben, dass der Mond aus blauem Wackelpudding ist, es wird dadurch nicht wahr.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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