Frage:
Kann man bei eBay Käufer "blockieren"?
anonymous
2010-10-10 07:20:16 UTC
Hallo,

ich habe vor 2 Wochen bei eBay einen ganz tollen Wintermantel eingestellt und bin ihn auch zu einem recht guten Preis losgeworden. Nun muss ich dazu sagen, dass ich das noch nicht so oft gemacht habe, höchstens 3 oder 4 mal. Das hat bislang auch immer gut geklappt. Geld erhalten, Ware abgeschickt, Bewertung abgegeben.

Jetzt ist es so, dass die Tante, die meinen Mantel ersteigert hat, mich vom ersten Tag an genervt hat. Erst fing sie an, ich solle per DPD versenden, da es billiger ist. Ich wollte ursprünglich per DHL versichert für 6,90 versenden. Ich hab mich darum auf Hermes eingelassen, hab den Mantel aber nicht in ein Paket der Größe S (so wie sie es bezahlt hatte) bekommen, sondern musste M nehmen, hab also beim Porto draufgezahlt (blöd und dumm... passiert mir nicht wieder *grummel*).

Jetzt hat die Tante mir gemailt, dass der Mantel an der Tasche eingerissen sei und die Maße nicht stimmten; ich hätte mich um 3 cm vermessen. Ich war von der eh schon abgenervt wegen des Portogejammers und hab ihr geschrieben, sie soll das Teil einpacken und mir zurückschicken. Jetzt mailt sie mir und sagt, zurückschicken ist doch doof und sie möchte einen Preisnachlass von 9 €. Der Mantel war definitiv nicht eingerissen, weil ich ihn noch mit so nem Fusselrasierer bearbeitet hatte, damit der auch wirklich toll aussieht, und ´ne eingerissene Tasche wäre mir aufgefallen. Und so blöd, dass ich mich um 3 cm vermessen haben könnte, bin ich nun auch nicht.

Ich muss dazu noch sagen, dass ich mir (leider erst im Nachhinein, noch mal blöd und dumm *ärger*) die Bewertungskommentare für diese Person durchgelesen hab. Die hatte zwar über tausend positive Bewertungen, aaaaber es waren viele Kommentare à la "alles gut, aber ich fühlte mich doch in die Ecke gedrängt" o. ä.

Meine Fragen:
a) was würdet Ihr machen? Zurückschicken lassen oder einen Nachlass gewähren?

b) wenn ich demnächst noch ein paar Sachen einstelle, möchte ich nicht, dass diese Person auf meine Artikel bietet. Kann man die irgendwie blockieren?


Danke schon mal!

LG
Fünf antworten:
Alfi
2010-10-10 07:31:54 UTC
hier der LInk zum sperren: http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html#blocking

bitte dann auf Käufer sperren klicken und den Mitgliedsnamen einfügen.



Ich würde weder den Mantel zurücknehmen noch eine Nachlass gewähren. Diese Art von Käufern versuchen es mit allen Mitteln irgendwie noch was rauszuschlagen. Bist du allerdings als gewerblicher Verkäufer gemeldet, mußt du den Mantel zurücknehmen. lG
Neo
2010-10-10 14:28:42 UTC
es gibt keine garantie auf das teil, sag ihr das und sie soll dich in rihe lassen
Liebenswerter Hase
2010-10-10 14:24:29 UTC
a) ich habe meinen kunden immer die möglichkeit gegeben die ware zurückschicken zu lassen



b) blockieren ist möglich

1) rechts oben bei " Hilfe "

2) Verkaufsaktivitäten verwalten

3) Käufer sperren

4) den Namen in der Liste eintragen

5) auf Senden drücken dann wird die liste gespeichert
?
2010-10-10 15:21:11 UTC
a) Ich würde den Artikel zurücknehmen und mich nicht auf einen Nachlass einlassen, schon aus der Motivation heraus einer solchen Person nicht das Gefühl geben zu wollen, die Regeln zu bestimmen und am Ende sogar noch als Sieger hervor zu gehen. Außerdem würde ich dir in Zukunft raten bei jeder Ebay Auktion einen Hinweis wie folgt zu geben:





"Da ich Privatperson bin, noch folgender obligatorischer Hinweis:



Gemäß dem geltenden EU-Recht gelten für eine Ersteigerung folgende Bedingungen:



Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Bei dieser Auktion handelt es sich um einen Kaufvertrag von Verbraucher zu Verbraucher nach § 13 BGB. Dies ist keine gewerbliche Auktion. Der Verkauf dieses Artikels erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Gemäß § 447 BGB gilt, dass nach Aufgabe des Artikels bei Post oder Spediteur der Käufer die Verantwortung für eine Beschädigung oder einem Verlust während des Transportes hat. Der Artikel wird “so wie er ist” von privat verkauft. Das bedeutet, dass Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf die ihnen gesetzlich zustehende Garantie gegen den Verkäufer völlig zu verzichten. Dieser Disclaimer bedeutet nicht, dass an der Funktionsfähigkeit des/der beschriebenen Artikel(s) oder Komponenten irgend ein Zweifel besteht, er dient nur zur rechtlichen Absicherung. Auktionsware ist vom Rückgaberecht oder Umtausch ausgeschlossen. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind."



Um negative Bewertungen, sowie ewig langen Schriftverkehr zu vermeiden, würde ich wie bereits im Vorfeld gesagt dazu raten, dem geforderten Nachlass oder der Rückgabe stattzugeben.



b) Ja, Ebay bietet die Möglichkeit bestimmte Käufer zu blockieren und von zukünftigen Auktionen auszuschließen und bei zukünftigen Auktionen besser den oben genannten Anhang oder Vergleichbares der Artikelbeschreibung zu fügen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen unmißverständlich klarzustellen und somit potentielle Probleme dieser Art zu vermeiden.
Sternchen
2010-10-10 14:26:34 UTC
Auf einen Nachlass würde ich mich nicht einlassen. Ich würde darauf bestehen, dass sie den Mantel zurückschickt (... aber scheinbar möchte sie das auch nicht).

Nachtrag: Bedenke aber, dass eine negative Bewertung nicht gut ist.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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