Frage:
Darf der ebayVerkäufer NACH der Auktion festlegen dass der Käufer die eBayGebühren tragen soll?!?
anonymous
2007-12-30 04:51:49 UTC
Hatte nach Versandrabatt für 3 DVDs bezahlt, und der Versand ist sehr sehr hoch dafür.
Antwort von Ihm dazu:
Hallo ,

in dem Fall leider nicht , da der Verkaufspreis

sehr niedrig war.Ich habe selber je DVD 10,00 €

gezahlt , das wäre sonst aus meiner Sicht geschenkt ,

da ja ebay genug Gebühren und Provision verlangt.


Ist das erlaubt?
Wenn nein, was kann ich machen, wenn er es sich nicht nochmal überlegt?


PS von mir:

Wozu macht man dann ebay, wenn man keine Schnäppchen machen darf?

Grüße
Fünfzehn antworten:
?
2007-12-30 05:01:45 UTC
Frechheit vom Verkäufer. Wenn er es vorher in der Auktion nicht geschrieben hat, kann er es hinterher nicht verlangen.

Schreib ihm zurück, dass du die Gebühren für ihn nicht trägst. Lässt er sich nicht darauf ein, würde ich ihm auch kein Geld schicken und ihn bei Ebay melden. Lass dich auf keine Diskussionen ein.



Nachtrag: Hm ja. Wenn er in der Auktion keinen Versandrabatt angegeben hat, dann musst du auch 3 x die Versandkosten bezahlen. Doof gelaufen. Aber da ist er im Recht. Ich frage den Verkäufer bei sowas immer vorher nach Versandrabatt.
anonymous
2007-12-30 13:00:31 UTC
Ich habe noch gehört, daß man dem Käufer die Verkaufsgebühren aufbrummen kann, ich glaube das auch nicht.

Dann hätte der Verkäufer ja überhaupt keine Kosten dafür, daß er bei Ebay verkaufen kann.

Aber Du kannst mal bei Ebay in die Community gehen, da stehen viele Fragen und Antworten drin, die einem fast immer weiter helfen.

Oder auch die Frage selbst reinsetzen.
wendolin12207
2007-12-30 13:12:51 UTC
Hallo!

Was soll das? Du hast Artikel ersteigert. Damit erkennst Du die dort angegebenen Zusatzkosten an. Wie Du schreibst hast Du auch einen Rabatt bekommen, da Du meherer Artikel erworben hast.



Hinterher zu meckern ist doch sehr eigenartig.



Wenn man zu spät aufwacht, z.Bsp. erst nach der Zahlungsaufforderung, kann man immer noch vom Kauf zurücktreten und sich gütlich einigen. Dann haben Käufer und Verkäufer keine Kosten oder Negativer.



Schäppchen gibt es immer wieder. Auch kann sich ein Verkäufer mal irren. Wenn ich 3 Artikel fü 1.-€ ersteigere und der Verkäufer fragt höflich an, ob ich nicht 2.-€ mehr bezahlen könnte, da er stattz Paket Päckchen angegeben hatte. Warum nicht? Auch wenn Schäppchen, im Handel hätte ich statt 1.- insgesamt min. 25.- € für die Artikel bezahlt.



@ anderere Anworter: Ich lese die Frage so: Ich habe nach Abschluß bezahlt und rege mich jetzt über die Kosten auf. Darauf hat der Verkäufer geantwortet:"..-.."
silverbird1965
2007-12-30 13:01:52 UTC
Die Ebay-Gebühren muss der Verkäufer übernehmen.

Du bezahlst nur den Auktionspreis + Porto.

Mehr nicht. Will der Verkäufer mehr, wende dich an Ebay.
anonymous
2007-12-30 13:01:47 UTC
Nein, es ist nicht erlaubt, das, was in der Beschreibung steht, ist gültig und darf nachher nicht mehr zum Nachteil des Käufers geändert werden.



Ferner steht in den AGBs von ebay drin, dass der Verkäufer die ebay Gebühren zahlen muss er sie nicht an dem Käufer weitergeben darf.



Mache den Verkäufer klar, das du einen Rechtsanspruch auf den alten Preis macht. Macht er es nicht, kannst du ihn sogar verklagen und er muss alle Gebühren bezahlen. Ferner würde ich sagen, dass du diesem Fall an Ebay weiterleitest.
jasper7979
2007-12-30 12:58:08 UTC
Soweit ich weiss ist das nach der Auktion nicht mehr zulässig. Das hätte er im Angebot schreiben müssen!
momratz
2007-12-30 13:33:26 UTC
Ja bei Eba ygibt es Leute die Ihr GEld an den Versandkosten verdienen!

HAbe selber schonmal für 1 Ring und 1 KEtte über 10 Euro zahlen müssen und die Ware kam in einem unversicherten Brief!!

Eine Frechheit!

Bei solche kaufe ich nichts mehr!

Ich lese immer erst die Bewertungen da wird meist drauf hingewiesen, wenn es Porto-Abzocker sind!
anonymous
2007-12-30 13:11:32 UTC
Nein darf er nicht, denn Du hast einem anderen Vertrag zugestimmt. Will er im Nachhinein noch die Gebühren ändern, wäre das eine Vertragsänderung die der Zustimmung aller Beteiligten (seiner und Deiner) bedarf. Und ich nehme nicht an, dass Du zustimmst.



Wenn er darauf besteht, zahle einfach nicht und melde ihn bei Ebay.
Balloo
2007-12-30 13:03:28 UTC
Ich bin selber Ebay-Verkäufer.Aber das halte ich für Abzocke.Mir ist eigentlich noch kein Fall bekannt,wo der Käufer für die Ebay-Gebühren des Verkäufers aufkommen soll.Nur weil der Verkäufer nicht den Preis erzielt hat,den er sich erhofft hat.Du bist nich für seine Gebüren verantwortlich,nur weil er einen geringen Verkaufspreis erzielt hat.Schwarze schafe gibt es viele bei Ebay und anscheinend hast du eins erwischt.Und nach der Auktion zusätzlich Geld rauszuschlagen ist verboten.
O
2007-12-30 13:02:24 UTC
Nein, wenn ja hätte es vorher in der Beschreibung stehen müssen

Bezahle den Kaufbetrag + Porto, wenn er die Ware nicht schickt mach Meldung bei Ebay
heidianers
2007-12-30 13:01:40 UTC
Nach ENDE der Auktion darf der Verkäufer nichts mehr ändern!!! Du hast ja schließlich auf ein Angebot geboten und nicht auf die Änderungen hinterher...



Ich würde da als erstes mal NICHT zahlen und mich mit EBAY direkt in Verbindung setzen!
schuetze_49
2007-12-30 15:54:04 UTC
NEIN darf er nicht. wende dich, weil verstoß, deswegen direkt an ebay.
SalidaDelSol
2007-12-30 13:29:09 UTC
nein darf er nicht. wenn muss in der auktion stehen und nicht danach per mail..das ist betrug und falsch. er will dich über den tisch ziehen wende dich an ebay ;)
anonymous
2007-12-30 13:16:29 UTC
Nein, das ist nicht zulässig.

Alle Kosten, die dem Käufer entstehen, müssen vor Ablauf einer Auktion festgelegt und beschrieben werden und dürfen nach Ablauf nicht mehr geändert werden.



Überweise den Gesamtbetrag des ersteigerten Artikels mit den, in der Beschreibung angegebenen Versandkosten und keinen Cent mehr.

Rückt der Verkäufer nicht mit der Ware heraus, wende dich an eBay.
august_spengler
2007-12-30 13:14:09 UTC
nach einem Verkauf darf der Verkäufer nichts mehr berechnen, schalte eBay ein und droh dem Verkäufer mit nem Anwalt, das grenzt ja schon an Betrug


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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